Sonderschulungen
Ohne den täglichen kollegialen und informellen Austausch (z. B. über den Flurfunk) entsteht schnell das Gefühl im eigenen Homeoffi ce den Kontakt zu den Kollegen zu verlieren. Sie fragen sich: Habe ich alle relevanten Informationen oder was machen meine Kollegen so ? Wie schaff en wir wieder eine Verbundenheit aus der Distanz?
In diesem Workshop erkunden wir gemeinsam virtuelle Möglichkeiten und Formate des kollegialen Austauschs.
• Einen virtuellen Gesprächsraum erschaff en - sich informell online in der Teeküche treff en
• Timeboxing
• wie Zeit im virtuellen Raum erlebt wird
• Wichtige Faktoren kooperativer Ziusammenarbeit aus dem Homeoffi ce
• Mit kleinen täglichen Ritualen das “WIR” stärken
Zu diesem Onlineseminar haben wir noch keinen Termin festgelegt. Wenn Sie Interesse an diesem Online-Seminar haben, kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle unter +49 (30) 25 29 50 10 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
*Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU
Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.
Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.
Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.
Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:
Einführung in den betrieblichen Datenschutz
• Grundlagen aus dem EU-Recht
• Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
• Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
• Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen
Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
• Gesetzliche Erlaubnistatbestände
• Einwilligung
• Datenübermittlung an Dritte
• Beauftragung von Dienstleistern
• Datenweitergabe ins Ausland
Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
• Benennung eines DSB
• Stellung des DSB
• Aufgaben des DSB
Transparenzpflichten
• Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
• Datenschutz-Folgeabschätzung
• Technischer und organisatorischer Datenschutz
• Rechte der betroffenen Person
• Meldepflichten
Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.
Weitere Details zu dem angebotenen Seminar finden Sie hier.
Die Vernetzung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie straßenverkehrs-, fahrpersonal- und güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften stellt einen Schwerpunkt bei der störungsfreien Abwicklung von Beförderungsprozessen dar. Als Bindeglied zwischen 13 EU-Verordnungen und Richtlinien fungiert dabei die VO (EU) 2016/403, die um eine Vielzahl nationaler Vorschriften erweitert wurde. In dem angebotenen Seminar erweitern Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Kenntnisse als Verkehrsleiter oder Entscheidungsträger in einem Kraftverkehrsunternehmen, um präventiv Gefahren erkennen und Sanktionen vermeiden zu können.
• geregelte Pflichtenübertragung durch aussagekräftige Stellenbeschreibungen
• Umsetzung der §§ 35 und 36 DGUV G 314-002
• regelmäßige Führerscheinkontrolle/Inhalte der Berufskraftfahrerqualifi kationsverordnung ab 2021
• Schulungsinhalte für Personen, die für die Auswertung der FK- und MS-Daten im Fuhrpark verantwortlich sind, Verstöße erkennen und intern bewerten
• Intelligente Fahrtenschreiber und deren Einfl uss auf Beförderungsabläufe
• sicheres Prozessmanagement im Verkehrsunternehmen
• Änderungen gemäß Mobilitätspaket 2020 und deren Einfl uss auf den Fuhrpark
Über das BAG-Förderprogramm “Weiterbildung” kann das hier angebotene Seminar bei Vorliegen der notwendigen Fördervoraussetzungen gefördert werden.
Weitergehende Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Unter der GoBD versteht man die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff . Jeder Unternehmer ist selbst für die Einhaltung der daraus hervorgehenden Verpfl ichtungen verantwortlich, auch wenn er die Datenverarbeitung an Dritte (Mitarbeiter) übergeben oder einen externen Dienstleister (Steuerberater) damit beauftragt hat. Unser Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Auswirkungen für Ihre Unternehmenspraxis und wie Sie sich rechtssicher verhalten. Die Seminarinhalte im Einzelnen:
• Entwicklung der GoBD im Zeitablauf
• Organisation innerhalb der Buchhaltung (zeitnahe Erfassung der Geschäftsvorfälle)
• Internes Kontrollsystem (retrograde und progressive Prüfung)
• Bedeutung des Datenverarbeitungssystems innerhalb der Buchhaltung
• geschlossene und off ene Belegsammlung
• Verfahrensdokumentation
• Verantwortung des Steuerpfl ichtigen für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung
• Praktische Vorstellung von DATEV Unternehmen online
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Der Kontakt und Austausch mit und unter Ihren Mitarbeitenden ist Ihnen gerade jetzt besonders wichtig! Ihre Führungsaufgaben und die damit verbundenen Informations und Kommunikationswege haben sich abrupt verändert. Sie stehen vor der Herausforderung, Ihr Team auch virtuell „zusammenzuhalten“ und ein „WIR“ zu erhalten. Dann sind gemeinsame virtuelle Online Meetings eine wichtige Schlüsselressource in der remoten Zusammenarbeit.
• Einen verbindlichen Rahmen schaffen, wie das Prinzip Kamera an oder aus, Störfaktoren minimieren
• Timeboxing
• wie Zeit in dem virtuellen Raum erlebt wird
• Ich als wichtigstes Tool
• Meine Beobachtungen in der Kommunikation - was macht den Unterschied zu face to face
• Ergebnisse mit weiteren kollaborativen Tools sichern
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkunde muss während der gesamten Tätigkeitsdauer aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund sind Datenschutzbeauftragte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wir stellen Ihnen kompakt
und praxisorientiert die aktuellen Themen und Entwicklungen im Datenschutzrecht vor. Außerdem wiederholen wir die wichtigsten Grundlagen. Das Angebot richtet sich an Fortgeschrittene. Es eignet sich insbesondere für erfahrene Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, die ihr Wissen auff rischen und aktuell halten möchten. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die Aktualität Ihrer Fachkunde belegen können.
Es sollen folgende Seminarinhalte vermittelt werden:
• Wiederholung der Grundlagen
• Aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen/Rechtsprechung
• Umgang mit Auskunftsersuchen (speziell: Arbeitnehmer)
• Homeoffice
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Die Einführung der 2. intelligenten Tachographen-Generation bringt zahlreiche Neuerungen mit sich und stellt Unternehmer vor neue Fragestellungen.
Mit dem Einsatz der intelligenten Fahrtenschreiber ergibt sich für Sie als Unternehmer eine anlassbezogene Schulungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie nach EU-Recht verpfl ichtet sind, Ihre Fahrer zum sog. Smart Tacho zu schulen. Anderenfalls können Bußgelder und Verwarnungen drohen. Unser Referent gibt in dem angebotenen
Seminar Antworten auf folgende Fragestellungen:
• Welche erweiterten Unternehmerpfl ichten ergeben sich? (Art. 32 und 33 der VO 165/2014)
• Neue Gerätefunktionen: Wie funktioniert die Bedienung?/Was ändert sich bis 2026?
• Welche Daten werden erfasst und wie werden sie weitergegeben?
• Bußgeldrisiko Datenschutz? (Art. 9 VO 165/2014)
• Einbindung des Arbeitszeitrechts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von Bereitschaftszeiten
Weitergehende Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier
Durch die strenge Regulierung des Arbeitsrechts sind Mitarbeiter der Personalarbeit einem wahren Paragrafendschungel ausgesetzt. Trotzdem müssen sie täglich viele arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen treffen. In diesem 1-tägigen Kompaktseminar gibt der Referent Antworten auf alltägliche arbeitsrechtliche Fragen. Einfach und verständlich werden die wichtigsten Themen vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters vermittelt - immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen gewinnen
die Seminarteilnehmer Sicherheit in „heiklen“ Situationen, vermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich viel Zeit und Kosten.
Die Seminarinhalte im Einzelnen:
• Grundzüge des Arbeitsrechts
• Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
• Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
• Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse
• Beendigung von Arbeitsverhältnissen
• Allgemeiner Kündigungsschutz/Besonderer Kündigungsschutz
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Vielen Unternehmen, die Fahrzeuge nutzen, ist zwischenzeitlich bewusst, dass Fragen der Haftung und möglicher Schadensfolgen geklärt werden müssen. Die Fuhrparkverantwortlichen können aber nicht immer aktuell über die laufenden Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen, Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Versicherungen im Bilde sein. Mit diesem Intensivseminar werden zahlreiche Sachverhalte praxisnah dargestellt und erläutert, die für die tägliche Arbeit mit dem Fuhrpark, für alle Verantwortlichen im Unternehmen – vom Disponenten bis zum Geschäftsführer – von Bedeutung sind.
In diesem Seminar werden die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Fuhrparkrechts informiert und erhalten einen konzentrierten Überblick über das gesamte Themenfeld. Neben aktuellen Fragen im Bereich der Haftung für den Fuhrpark werden u.a. auch neue Entwicklungen im Versicherungsrecht und der Schadensabwicklung besprochen. Es sollen folgende Seminarinhalte vermittelt werden:
Der Fuhrparkleiter
• Aufgaben eines Fuhrparkleiters
• Anforderungen an den Fuhrparkleiter
• Stellung des Fuhrparkleiters im Unternehmen/Organigramm
Führerscheinkontrolle (inkl. der elektronischen Führerscheinkontrolle)
• Warum Führerscheinkontrollen
• Anforderungen der Rechsprechung an die Führerscheinkontrolle im Unternehmen
• Turnus der Führerscheinkontrolle und Dokumentationspfl ichten
• Elektronische Führerscheinkontrollen
Lenk- und Ruhezeiten
• Lenk- und Ruhezeiten/Bezug zum Arbeitsrecht
Die Fahrtenbuchauflage
• Der Umgang des Fuhrparkleiters mit Strafzetteln, Knöllchen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
• Die Mitteilungspflichten des Fuhrparkleiters vs. Datenschutz im Unternehmen
• Die Sonderproblematik “Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark”
UVV/Unterweisung
• Die UVV (DGUV Vorschrift 70)
• Sicheres Handling im Unternehmen
• Die Unterweisungspflichten (die sog. Fahrer-UVV)
Versicherungsrecht im Fuhrpark/Ausgewählte Unfallkonstellationen
• Die Grundzüge des Versicherungsrechts/Gefahrenerhöhungen
• Obliegenheiten im Versicherungsrecht/Repräsentantenhaftung
• Ausgewählte Unfallkonstellationen (Schadensabwicklung bei Unfällen - Vorhaltekosten, Nutzungsausfall)
Weitere Informationen zu dem angebotenen Seminar finden Sie hier.
Über das BAG-Förderprogramm “Weiterbildung” kann das hier angebotene Seminar bei Vorliegen der notwendigen Fördervoraussetzungen gefördert werden.